BERLIN: 030-120 868 46 / 2xDÜSSELDORF: 0211 - 67 99 236 HAMBURG: 040 – 228 6 4747 / NOTRUF: 0163 - 555 1927

Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2022

BERLIN: 030-120 868 46

2xDÜSSELDORF: 0211 – 67 99 236

HAMBURG: 040 – 228 6 4747

NOTRUF: 0163 – 555 1927

Familienrecht Rechtsanwalt Dr. Barnewitz. Der Unterhalt berechnet sich in Berlin, Hamburg grds. nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Kammergerichts Berlin in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle; des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorf: Der Unterhalt berechnet sich Grds. nach der Düsseldorfer Tabelle und den Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Düsseldorfer Tabelle wurde zum 01.01.2022 angepasst. Vgl. Sie hierzu auch die Informationen auf den Seiten der Oberlandesgerichte.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Berlin:  Der Unterhalt berechnet sich nach den Leitlinien des Kammergerichts Berlin iVm der Düsseldorfer Tabelle

Schleswig Holstein: In Schleswig Holstein berechnet sich der Unterhalt nach den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Schleswig Holsteinischen Oberlandesgerichts und der Düsseldorfer Tabelle.

Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle zur ersten Orintierung. Die Leistlinien gelten fort. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.

 

 

2022 Änderungen

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NEU NEU

Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die neue Tabelle ab Jan. 2022 finden Sie hier oben und auch bei uns auf der Homepage unter den Downloadbereich, oder auf der Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden Sie direkt unter Justiz Hamburg im Internet bzw. beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Für Berlin finden Sie diese Tabelle beim Kammergericht Berlin online.

-Trennungsunterhalt für die Ehefrau/Ehemann: Zur Berechnung des monatlichen Unterhalts benötigen wir grds. die Einkommen von Ihnen und Ihrer Partnerin/Partner von einem Jahr und was  für Ausgaben Sie haben, Vermögen etc.

Es kommt auf den Einzelfall an.

-nachehelicher Unterhalt für die Ehefrau/Ehemann: Lassen Sie sich vertreten.

-Kindesunterhalt

Bedenken Sie auch dass sich die Düsseldorfer Tabelle grundsätzlich alle zwei Jahre wieder verändert. Die Leitlinien werden in der Regel mit angepasst. Eltern können untereinander Vereinbarungen für ihre Kinder intern treffen.

Lassen Sie sich anwaltlich vertreten, ob Sie zuviel Unterhalt bezahlen oder zu wenig erhalten. Auch kann der Ehepartner seinen Unterhaltsanspruch verwirken. Lassen Sie sich auch in Bezug auf einen Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung beraten und vertreten. Auf diese Weise lassen sich eine Menge Probleme vermeiden, die oftmals zu sehr viel höheren Kosten führen können.

Lassen Sie sich von uns vertreten. Der Einzelfall ist entscheident. Die allgemeinen und unverbindlichen Informationen ersetzen keine Beratung oder Vertretung durch uns!

Kinder/Zugewinn/Ehevertrag -Rechtsanwalt Düsseldorf, Berlin, Hamburg Familienrecht

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Vermögenstrennung im Familienrecht

Lassen Sie sich anwaltlich vertreten, wenn Sie heiraten möchten oder sich trennen

Immerhin geht es um Ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen, wenn Sie sich trennen bzw. scheiden lassen. Auch sollten Regelungen wegen der Kinder getroffen werden. In den Städten wird bereits ca. jede zweite Ehe geschieden, oder gehen auseinander. Denken Sie vorher an diese Möglichkeit, um keine Fehler zu machen.

Solange Sie sich verstehen ist es immer leichter eine einvernehmliche Lösung wie einen Ehevertrag umzusetzen. Aber auch nach der Trennung brauchen Sie einen Anwaltsprofi der sich gewandt für Sie engagiert. Hierbei kann möglicherweise eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung Ihnen helfen, der die rechtlichen Folgen der Scheidung regelt. Reagieren Sie und schalten Sie einen Anwaltsprofi ein. Die Anwaltskanzlei Dr. Lars Barnewitz ist  seit 2001 auf dem Gebiet des Familienrechts erfolgreich tätig.

Vereinbaren Sie einen Termin

Wir können Sie bei einer Scheidung z.B. als Antragssteller(in) vertreten. Wir dürfen, wie alle Anwälte in Deutschland nur Sie vertreten, nicht beide Ehepartner! Insofern vertreten wir nur Ihre Interessen. Ihr(e) Partner(in) braucht grundsätzlich aber anwaltlich nicht vertreten zu sein, wenn er/sie mit der Scheidung einverstanden ist. Insofern könnten Sie sich die Anwaltskosten teilen. Das macht die Scheidung wesentlich preisgünstiger.Gerne beantworten wir telefonisch auch Ihre Fragen, wenn Sie uns ein Mandat erteilt haben. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Gegenstandswert des RVG und sind bei allen Anwälten in Deutschland grundsätzlich gleich. Letztlich legt das zuständige Familiengericht den Gegenstandswert und dadurch die Kosten fest und nicht der Rechtsanwalt. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.Qualität zahlt sich für Sie aus.- Rechtsanwalt – Düsseldorf und persönliche Familienrechtsberatung.

Unser Team von Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz freut sich auf Sie, Vereinbaren Sie einen Termin mit uns: 0211 – 67 99 236

Neuer Wall 10
Ecke Jungfernstieg
20354 Hamburg

040 – 228 6 4747

Berlin:   030-12086846

 

0163 – 555 1927

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