Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz, Berlin, 2x Düsseldorf, Hamburg, Erbrecht, Testament, Erbschein, Erbauseinandersetzung, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Vermächtnis, Enterbung,
Neue Erbrechtsurteile für Sie ausgewertet, Facebook Urteil aus 2018, Digitaler Nachlass, Apple hielt sich nicht an die neue deutsche BGH-Rechtsprechung aus 2018 und der Gesetzgeber reagierte bisher noch nicht. Ein „Unding“. Eine Petition läuft zu einer geetzlichen Änderung. 2019 erging ein Versäumnisurteil gegen Apple durch das Landgericht Münster, noch nicht rechtskräftig. Lassen Sie sich beraten.
Apple widerspricht bisher dem deutschen Facebook BGH-Urteil und sieht sich durch seine AGB-Bestimmungen im Recht. Apple verweigert grundsätzlich die Herausgabe der Daten Verstorbener an die Erben,wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt, kein spezifisches Testament des Verstorbenen vorgelegt werden kann, der den digitalen Nachlass an die Erben ausdrücklich regelt bzw. Apple nicht erfolgreich neu verklagt und verurteilt wird, was im Falle von Facebook über fünf Jahre gedauert hat. Dabei hat der BGH entschieden, dass der Erbe/Erben per Gesetz bzw. „allgemeinen“ Testament auch Zugriff auf den digitllalen Nachlass hat/haben.
Aber lesen Sie das Urteil unten selber. Dies ersetzt keine Beratung und keine Vertretung.
Sorgen Sie testamentarisch vor, Unterzeichnen Sie eine Petiton für eine gesetzliche Regelung und wehren Sie sich gegen Apple, solange Deutsche Rechtsprechung nicht befolgt wird, eine europäische Gesetzregelung fehlt und der Deutsche Gesetzgeber nichts tut.
Quelle: BGH, III, ZR, 183/17 vom 12.07.2018,Urteilsammlung, Seite des BGH im Internet:
Zum Lesen des BGH-Urteils bitte hier klicken, pdf-Datei öffnet sich: