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Betreuungsunterhalt

Von Dr. Lars Chr. Barnewitz

Erbrecht - Familienrecht- Strafrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr Lars Barnewitz in Berlin - Düsseldorf - und Hamburg seit 2001

Jun 12, 2023

Betreuungsunterhalt: Eine Überblick über aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen

Die Frage des Betreuungsunterhalts ist ein oft diskutiertes Thema bei Scheidungen und Trennungen. Es geht um die finanzielle Unterstützung eines Elternteils, der sich um gemeinsame Kinder kümmert. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Betreuungsunterhalt.

Hintergrund:

Bis 2023 wurde das Unterhaltsrecht stark durch die Rechtsprechung angepasst und führte zu Änderungen beim Betreuungsunterhalt und allgemeinen Trennungsunterhalt Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben seitdem weitere Richtlinien und Grenzen festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Urteile der OLG- Gerichte stark einzelfallbezogen sind.

Dauer des Betreuungsunterhalts:
Gemäß § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann ein geschiedener Ehepartner Unterhalt für mindestens drei Jahre nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs kann je nach Billigkeit verlängert werden, wobei die Belange des Kindes und die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Nach dem dritten Lebensjahr des Kindes steht dem betreuenden Elternteil der Betreuungsunterhalt nur noch aus Billigkeitsgründen zu.

Neue Grenzen und Abwägungskriterien:
Die Reform des Unterhaltsrechts hat einen gestuften Übergang von der elterlichen Betreuung zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit ermöglicht. Das bedeutet, dass der betreuende Elternteil nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine andere kindgerechte Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nehmen kann. Eine persönliche Betreuung des Kindes wird nicht mehr als zwingend notwendig angesehen.

Bei der Billigkeitsprüfung spielen kindbezogene Gründe eine zentrale Rolle. Es wird geprüft, ob die Betreuung des Kindes anderweitig gewährleistet ist. Dabei wird berücksichtigt, dass der Gesetzgeber auf den Ausbau von sozialstaatlichen Leistungen und Regelungen setzt, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu unterstützen. Wenn das Kind nach dem dritten Lebensjahr eine geeignete Einrichtung besuchen könnte, kann sich der betreuende Elternteil nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung berufen.

Einzelne Fallentscheidungen:
Die Urteile des Bundesgerichtshofs sind stark von den individuellen Umständen der jeweiligen Fälle geprägt. Es wird beispielsweise die Dauer der Ehe berücksichtigt, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht. Eine einjährige Trennung zwischen den Eltern und das Erreichen des dritten Lebensjahres des Kindes werden als Voraussetzung angesehen, um beiden Elternteilen eine Vollzeiterwerbstätigkeit zuzumuten.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wenn beispielsweise das Kind krank ist und zusätzliche Betreuung benötigt oder wenn eine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes vorliegt, die eine persönliche Betreuung durch den betreuenden Elternteil erforderlich macht. In solchen Fällen kann der Betreuungsunterhalt über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus verlängert werden.

Es ist wichtig anzumerken, dass die Gerichte eine individuelle Abwägung vornehmen und die konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Daher ist es schwierig, allgemeine Aussagen über die Dauer des Betreuungsunterhalts zu treffen. Es kommt immer auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der beteiligten Parteien sowie des Kindes an.

Zusammenfassung:
Der Betreuungsunterhalt ist ein komplexes Thema, das durch die Reform des Unterhaltsrechts und durch die Rechtsprechung weiterentwickelt wurde. Die Dauer des Betreuungsunterhalts beträgt grundsätzlich mindestens drei Jahre nach der Geburt des gemeinsamen Kindes. Nach dem dritten Lebensjahr des Kindes kann der Unterhaltsanspruch jedoch nur noch aus Billigkeitsgründen bestehen, wenn eine persönliche Betreuung des Kindes nachweislich notwendig ist.

Die individuellen Umstände des Einzelfalls spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Betreuungsunterhalts. Die Verfügbarkeit von kindgerechter Betreuung und die Interessen des Kindes werden bei der Abwägung berücksichtigt. Es gibt keine einheitliche Regelung, da die Gerichte jeweils eine individuelle Prüfung vornehmen.

Es ist ratsam, bei Fragen zum Betreuungsunterhalt rechtlichen Rat einzuholen, da dies ein komplexes und situationsabhängiges Thema ist. Ein Anwalt kann auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage eine individuelle Beratung und Einschätzung bieten.

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