Der filmreife Strafrechtsfall „Christina Block“ vor dem Landgericht Hamburg spiegelt ein familienrechtliches bekanntes Drama für einige getrennte Mütter bzw. Väter wider, die ihre Kinder aus familienrechtlichen Gründen nicht mehr sehen dürfen oder auf Empfehlung des Gerichts auf dieses Recht irgendwann „verzichten“, nachdem ihre Kinder ihnen gegenüber durch den ehemaligen Partner/Partnerin entfremdet wurden.
Grundsätzlich sollten Kinder und Jugendliche nach unserer Meinung bis zu einem Alter von 15 Jahren durchgängig beide Elternteile sehen, um der „manipulierten“ Entfremdung durch einen Elternteil entgegenzuwirken. Danach entscheidet das Kind.
Ansonsten sollten und können Ordnungsgelder und Schmerzensgeld Klagen nach europäischen und nationalen Recht zusätzlich drohen. Diese Instrument lässt sich konsequent anwenden. Eine frühzeitige Beauftragung eines engagierten Anwaltes der sich im Familienrecht und Strafrecht auskennt empfiehlt sich. Wir sind es gewohnt engagiert mit Biss , Kompetenz und Verstand für unsere Mandanten zu arbeiten.
Das nationale und europäische Familienrecht wie ihre Politiker müssen sich stärker in Zukunft um diese Dramen kümmern und die Sanktionen verschärfen und das Recht stark umgestalten. Die nationalen Gerichte und Jugendämter sind meist völlig überfordert.
In der Realität werden Kinder deshalb leider allzu oft mittels gerichtlichen „Rosenkriegs“ und faktischen Umgangsausschlüssen immer wieder zu „Halbwaisen“, obwohl sie dies in Wirklichkeit nicht sind und auch nicht zu sein bräuchten.
Familienrechtliche Verfahren ziehen sich zudem auch aufgrund der Überlastung der Familiengerichte oftmals über Jahre hin, ohne dass frühzeitig durch klare richterliche Anordnungen wie spürbare finanzielle Sanktionen sichergestellt wird, dass Kinder regelmäßig beide Elternteile sehen, obwohl gerade dies für ihre gesunde Entwicklung von zentraler Bedeutung ist.
Es zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass Kinder durch die Einflussnahme eines Elternteils in ihrer Haltung gegenüber dem anderen Elternteil „durch und durch manipuliert“ werden. Der dadurch entstehende vermeintliche „Kindeswille“ wird von Gerichten trotzdem als maßgeblicher Wille des Kindes herangezogen. Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass dieser Willensbildung frühzeitig von Seiten des Gerichts entgegengewirkt werden kann und der manipulierte Wille dem Kindeswohl oft lebenslang schadet.
Familienrechtliche Gutachten, die oftmals von Gerichten in Auftrag gegeben werden, führen jedoch laut einer Studie der Universität Hagen oftmals wegen ihrer fachlichen Mangelhaftigkeit leider zu keinen nützlichen Ergebnissen und sind zudem für die Betroffenen teuer und oftmals langwierig.
Aus diesen Gründen herrscht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf. Bei einigen Verfahren müssen zwingend frühere spürbare (finanzielle) Sanktionsmittel von Amts wegen durchgesetzt werden.
Eltern müssen bei einer „intakten“ Eltern- Kind- Beziehungihre Kinder engmaschig und unproblematisch sehen dürfen und können, egal was sich der andere Elternteil alles einfallen lässt, um diese Kontakte immer und immer wieder zu vereiteln.
Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt zu viele Spielräume zum „Missbrauch“ und zu wenig ausgewogene und nachhaltige Sanktionen, die von Amts wegen eingeleitet werden, obwohl die Sachverhalte dies erfordern. Momentan hängt meist alles von einer engagierten und aufwendigen anwaltlichen Vertretung ab.
Wir stellen die persönlichen Einzelfälle und Schicksale in den Vordergrund und engagieren uns stark vor Gericht für Sie bzw. Ihre Familie.
Die Zeitung „die Welt“ resümierte vor geraumer Zeit z.B. sinngemäß, dass der „Brutalere“ „Schauspieler“ vor dem Familiengericht oftmals Recht bekomme, da der „sanftere“ schlechtere „gesetzliche Karten“ hat und insgesamt zu wenig Gehör und Unterstützung vor Gericht und dem Jugendamt findet.
Ein Unding, sollte man denken?
Die Politik ist sich oftmals noch nicht einmal dieser langjährigen Praxisprobleme im Familiengericht bewusst, die sehr vielseitig und gravierend sind.
Die Familiengerichte und zuständigen Behörden sind aufgrund unzureichender finanzieller Ausstattung und chronischen Personalmangels überlastet. Dies führt mit dazu, dass in vielen Fällen keine hinreichend einzelfallbezogenen Lösungen entwickelt werden können.
Anwälte müssen überproportional die schwierigen Sachverhalte ermitteln und richtig aufbereiten, was die Verfahren zusätzlich anspruchsvoll und teuer macht.
In Deutschland und Europa hat sich in den letzten Jahren rechtlich viel zu wenig getan, wenn es um die Rechte von Müttern bzw. Vätern in Bezug auf das Umgangs- und Sorgerecht geht.
Gesetze und Urteile lassen sich nur gemeinsam verändern. Auch hier helfen wir. Benutzen Sie ihre Stimme und fordern Sie auch gesetzliche Veränderungen ein und das die Justiz und die Behörden mit mehr Geld ausgestattet werden.
Wenn Sie Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht haben oder Unterstützung bei familienrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht benötigen, zögern Sie nicht, einen Termin mit Rechtsanwalt Dr. Barnewitz zu vereinbaren. Er steht Ihnen mit seinem Fachwissen und seiner jahrelangen Erfahrung zur Verfügung, um Ihnen in dieser wichtigen Angelegenheit stark beizustehen.
Gerhard Delling schrieb einen fiktionalen Roman „Allein im Kampf um meine Kinder“ , wie die Bild Zeitung am 8 September 2025 berichtete. Der Roman ist noch nicht veröffentlicht und ähnelt dem rechtlichen und familiären „Block Drama“.
Disclaimer: Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie immer einen Rechtsanwalt für eine individuelle Beratung zu Ihrer spezifischen Situation.