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Anwaltskosten

Anwaltskosten, weil ich es mir wert bin

Wie teuer wird es beim Rechtsanwalt?

Es ist unterschiedlich und individuell von Ihrem Fall abhängig. Manchmal werden prozentual Sätze vom Gegenstandswert, sowie Stundensätze vereinbart Sie bekommen einen großen Mehrwert da Ihre Probleme Schritt für Schritt professionell gelöst werden und Sie weniger Kopfschmerzen haben und wieder Zeit für andere Sachen gewinnen. Wir werden eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen finden. Sie wünschen einen qualifizierten Profi mit Berufserfahrung- was wir Ihnen bieten.

Oftmals sparen Sie viel Geld und Zeit , wenn Sie direkt zum richtigen Anwalt gehen der sich Zeit nimmt und Ihren Fall mit Engagement, Erfahrung, Kompetenz und Nachdruck und Leidenschaft bearbeitet. Der reine Blick auf den Stundensatz und des Mischmodells des Anwaltes in einer Vereinbarung sagt noch nichts über die Qualität, Dauer der Bearbeitung aus etc.

Auch nützt es Dir/ ihnen nichts , wenn Du durch mehrere Instanzen gehen musst. Wir lösen 80 Prozent unserer Fälle außergerichtlich bzw. in erster Instanz. Der Erfolg gibt uns Recht. Fühlen Sie sich gut aufgehoben.

Der Staat gibt leider viel zu wenig Geld für die Justiz aus inkl Gehälter für Richter, Beamte und Anwälte. Aus diesem Grunde muss ein gerichtlicher Weg der oftmals gefühlte „Ewigkeiten“ dauert also viele Jahre – wohl überlegt werden und Alternativen durchdacht werden.

Es bedarf jedes Jahr ein paar Milliarden Euro Investitionen von Seiten des Staates um die Probleme in der Justiz insgesamt endlich zu lösen, was dieser aber noch nicht so nachhaltig in Angriff genommen hat.

Betroffene Menschen aus der Bevölkerung, Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger und Anwälte warten seit Jahrzehnten auf eine starke Justiz und viel mehr Geld.

Es bleibt zu hoffen, dass der Staat anders als in der Vergangneheit in Zukunft die Justiz endlich wieder stark aufbaut und wertschätzt. Dies muss auch mit sehr viel viel mehr Geld passieren. Justiz ist teuer und lässt sich ohne Geld nicht stemmen.

Viele Mensche bemängeln zu Recht die langen gerichtlichen Verfahren und die Arbeitsüberlastungen der Juristen. Die Menschen verlieren das Vertrauen in das Rechtssystem.

Statistiken und internationale Vergleiche haben es  (u.a. Institut der deutschen Wirtschaft, Köln) zudem ans Tageslicht gebracht.

Die Anwaltskosten in Deutschland sind im Vergleich zu den USA, der Schweiz, Vereinigten Königreich und vielen anderen  europäischen und außereuropäischen Ländern noch vergleichsweise viel zu niedrig für die starken Arbeitsleistungen und werden notwendigerweise viel teurer, wie ärztliche Leistungen, Bauleistungen, medizinische Arzneimittel, oder allgemeine Handwerkerleistungen, oder Gehälter von Bank – Managern etc. Zusätzlich geht der juristische Nachwuchs in andere Berufe und bleibt aus, was die Preise zusätzlich viel teurer macht. Viele Anwälte gehen in Rente und es „mangelt“ überall.

Eine Anwaltsstunde liegt insofern je nach Größe der Stadt, Umfang und Tragweite Ihres Falles, Kanzleikompetenz, Ausbildung inkl Doktortitel und Berufserfahrung von ca 15 Jahren bei über 350 € bis über 1.500 Euro plus gesetzlich geltender Mehrwertsteuer und mehr. Zudem kann vergleichsweise „wie beim Makler“ oder anderen Unternehmen eine prozentuale zusätzliche Grundgebühr von 10 Prozent von den Gegenstandswerten vereinbart werden, um die allgemeinen Kosten der Kanzlei und einen notwendigen Gewinn abzudecken.

Es gelten laut Gesetz mindestens die gesetzlichen Gebühren des RVG als Mindestgebühren nach den einzelnen Gegenstandswerten.

In den USA hat eine Anwaltsstunde 2015 bis zu 2000 Euro gekostet ( Quelle LTO) und liegt heute bei bis zu über 3000 Euro die Stunde und höher , weiter steigend, wie auch sonst die Kosten und Gewinnentnahmen in anderen Branchen/Unternehmen ( Instagram Stars, Sport Profis, Fernsehen, selbständige Friseure mit Personal etc) massiv steigen. Auch in den USA gibt es diverse unterschiedliche Varianten der Honorarvereinbarungen, wie in anderen Ländern auch.

Die zeitintensive und anspruchsvolle rechtswissenschaftliche Ausbildung von ca. 10 Jahren an der Universität in Deutschland und weltweit ist sehr lang und die Arbeit bleibt sehr anspruchsvoll und aufwendig im Beruf und es bedarf hoch qualifizierten Personals diese Herausforderungen zu stemmen. Die Kosten einer Kanzlei müssen zB vom zusätzlichen prozentualen vereinbarten Satz finanziert werden, wie auch noch ein unternehmerische Gewinn sowie Rücklagen für Krisenzeiten und Zahlungsausfälle etc.

Oft geht es zudem um große Summen für den Mandanten. Dieser Umstand wird entsprechend der individuellen Prozentualvereinbarung zusätzlich berücksichtigt, wie zb 10 Prozent vom Gegenstandswert je nach Konstellation, was zB bei Maklern ( oder anderen Dienstleistern) ohne jahrelange Ausbildungszeiten und anderen Branchen kein Problem darstellt. Ansonsten wären z.B. Millionen und Milliarden Umsätze / Gewinne solcher Unternehmen mit weniger Verantwortung nicht machbar.

Die Rechtsschutzversicherung Debekka zahlt zB bis zum 10 -Fachen der gesetzlichen RVG-Gebühren eines  Anwaltes als Honorar, wenn z.B. ein selbständiger Anwalt  Versicherungsnehmer bei ihr ist.

Wir vereinbaren, wie die meisten Rechtsanwälte Stundensätze oder gesetzliche Gebühren nach einem bestimmten Gegenstandswert oder Pauschalgebühren mit Ihnen und zusätzliche prozentuale Grundgebühren. So bleibt es ausgewogen übersichtlich und fair.

Mißtrauen Sie deshalb auch angeblichen „Dumpinglohnpreisen“.

Die früherere bundesweite Anwaltskette „JuraxX“ hat mit Beratungspreisen um die 20 € geworben. Finanztest bestätigte u.a., dass die Qualität schwach war. Zusätzlich ist die „günstige“ Anwaltskette mittlerweile pleite gegangen. Auch werben und locken einzelne Kanzleien mit „kleinen“ Beiträgen, die dann aber öfters am Ende bombastisch nach oben gehen.  Qualität und Personal haben ihren Preis, all inclusive im Stundensatz und können nicht zum Preis einer Flasche Wein angeboten werden. Kompetente Anwaltsvertretung kann preislich transparent und fair sein. Wir rechnen grds. minutengenau ab und nicht in 6 Minuten Taktungen, wie das Großkanzleien teilweise tun, was die Kosten erheblich teurer macht.

Es fallen immer mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den jeweiligen Gegenstandswerten bzw. Rahmengebühren des RVG an, wenn diese höher als die Vereinbarung sind. Die RVG Gebühren sind aber in der Regel seit Jahrzehnten viel zu niedrig – weshalb zunehmend die Anwälte danach nicht mehr abrechnen und dieses auch nach dem Willen des Gesetzgebers ablehnen sollen.

Erstberatung: Eine mündliche Erstberatung im Familienrecht, oder Erbrecht, bzw. Strafrecht kostet je nach dem Einzelfall und Dauer jeweils zwischen 190 € pro Bereich bis ca. 1.500 € zuzüglich jeweils gesetzlich geltender Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%), wobei eine Anrechnung auf die spätere Tätigkeiten schriftlich ausgeschlossen wird.

Kompetenz und Qualität:
Warum wir z.B. einen Stundensatz mit Grundgebühr oder ein Pauschalhonorar mit Ihnen oder Freunden, Verwandten von Ihnen vereinbaren. Der Tranzparenz und Fairness wegen. Sie erhalten von uns genaue Timesheets und Zwischenabrechnungen und können jederzeit nach dem Stand nachfragen.Die meisten qualifizierten Kanzleien vereinbaren weltweit einen Stundensatz, oder diverse kombinierte Abrechnungsmodelle, oder ein Pauschalhonorar je nach Bedeutung, Schwierigkeit, Umfang und Aufwand Ihres persönlichen Falles und der Wirtschaftlichkeit.

Es gelten  immer mindestens die gesetzlichen Gebühren nach den Gegenstandswerten bzw. den Rahmengebühren des RVG, wozu wir auch in den gerichtlichen Verfahren gesetzlich verpflichtet sind. Gleichwohl dürfen wir darauf hinweisen dass das RVG meist viel zu niedrig ist und deshalb davon abgewichen werden soll.

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach den Gegenstandswerten Ihrer Sache und nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies gilt sowohl für das außergerichtliche wie für das gerichtliche Verfahren. Eine Anrechnung schliessen wir aus.

Insofern bleibt die Sache für Sie preistransparent und aufwandsentsprechend. Auch kann die Vertretung dadurch preiswerter bleiben, dass das Verfahren nicht mehr in ein gerichtliches Verfahren übergeht bzw. nicht alle Instanzen durchläuft.  Sofern Kosten von der Gegenseite ersetzt werden sind dies grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswerten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes bzw der Rahmengebühren.

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist es üblich dass Rechtsanwälte für Ihre Arbeit einen Vorschuss nehmen, § 9 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, (RVG). Wenn dieser / diese nicht fristgerecht bezahlt werden müssen Sie davon ausgehen dass das Mandat niedergelegt und abgerechnet wird !

Rechtsschutzversicherungen zahlen leider nur in Einzelfällen Stundensätze oder das Pauschalhonorar. Oft werden zahlreiche Leistungsbereiche ausgeschlossen. Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ist eine eigene Angelegenheit für die anwaltliche Abrechnung. Sie können dies gerne selbst erledigen und sparen  sich so diese Kosten. Wir rechnen nur mit Ihnen ab.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben bringen Sie bitte die Unterlagen nur mit, falls wir für Sie die kostenpflichtige zusätzliche Korrespondenz für Sie führen sollen. Sie können mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorher schriftlich selber klären, ob diese die Anwaltskosten für Sie übernimmt, sog. „Deckungszusage“. Ansonsten fallen bei uns extra Gebühren für die oft sehr aufwendige Korrespondenz an. Oft kündigen die Versicherungen ihnen auch wenn sie sie einmal in Anspruch genommen haben. Eine Selbstbeteiligung gehört auch oft zum Repertoire der Versicherungen.

Oftmals übernimmt die Rechtsschutzversicherung aber z.B. in Erbrechtssachen, Strafrechtssachen (keine Kostenübernahme bei Vorsatzvorwürfen) oder Familienrechtssachen keine Vertretung (!) vgl. Sie freundlicherweise Ihren Vertrag. Wartezeiten und Selbstbeteiligungen etc. sind ebenfalls zu beachten. Teilweise werden aber anteilige Kosten für eine  Vorsorgevollmacht bzw. die Patientenverfügung übernommen.

Bei einer Erstattung von Seiten Dritter werden Ihnen grds. nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG erstattet.

Ermittlungsverfahren und Strafrechtssachen:

Evtl. wird sich das ach so vermeintlich günstige „Angebot“ in einer anderen Kanzlei als sehr teuer herausstellen, wenn Sie auf einmal durch mehrere (alle) Instanzen müssen, und (oder) das Strafmaß hoch ausgefallen ist, oder oder…. Denken Sie hieran, wenn Sie sich einen Strafverteidiger heute aussuchen. Sie brauchen einen engagierten Anwalt der sich für Sie einsetzt und zwar sofort. Tolle Versprechungen nutzen Ihnen wenig, wenn Sie sich später nicht bewahrheiten. Wir machen keine Versprechungen, sondern setzen uns für ein gutes Ergebnis ein, dass wir auch oft erreichen. In Strafrechtsverfahren geht es oft um sehr viel, nämlich um Ihre Zukunft und Ihre Freiheit. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Sie in Strafrechtssachen grundsätzlich Ihre Kosten selber oder durch Dritte (Familie, Verwandte, Freunde) tragen.

Im Strafrecht gibt es Rahmengebühren die sich am Einzelfall orientieren. Nur in speziellen Einzelfällen liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor. Wir übernehmen Pflichtverteidigungen (nur) in Einzelfällen und in der Regel mit einem freiwilligen Zusatzhonorar.

Ansonsten vereinbaren wir in der Regel Stundensätze mit prozentualen Grundgebühren oder Pauschalhonorare, da die gesetzlichen Gebühren den tatsächlichen Aufwand sehr schnell nicht mehr abdecken und wir wie alle Unternehmen unsere ständig steigenden Rechnungen bezahlen müssen und auch Gewinne und Rücklagen erwirtschaften müssen. Wir nehmen einen anwaltsüblichen Vorschuss und werden für Sie direkt tätig, wie dies das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der Rechtsanwälte vorsieht. Sie möchten bestmöglichst und engagiert verteidigt werden. Dies bedeutet aber natürlich auch, dass wir uns mit Ihrer Sache angemessen lang beschäftigen können, um Strategien zu entwickeln und Formulierungen zu entwerfen (Aktenstudium, Verteidigungsstrategie entwerfen, Beweisanträge, Mandantengespräche, Schutzschriften, Telefonate, JVA-Besuche, Gespräche mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft etc.).

Eine Honorarvereinbarung ist deshalb bei den meisten guten Strafverteidigerkanzleien und Rechtsanwälten in der BRD üblich , nötig und Sie entscheiden völlig frei, ob Sie eine Honorarvereinbarung treffen oder nicht. Eine erfolgreiche Strafrechtsverteidigung ist in der Regel sehr zeitintensiv und muss entsprechend entlohnt werden. Im Falle eines Freispruches werden vom Land oder Dritten nur die gesetzlichen Gebühren ersetzt.

Wir übernehmen einzelfallbezogen und selten im Familienrecht und ab und zu im Erbrecht Fälle mit Verfahrenskostenhilfe, (PKH): Diese sind überwiegend nicht kostendeckend und der Gesetzgeber hilft hier seit Jahrzehnten vorsätzlich nicht nach.

Insgesamt sind die Gebühren im Verhältnis zu den Kosten und den Einkommen anderer akademischer Berufe und nicht akademischer Berufe ( Makler , Handwerker, Kaufleute) unterirdisch niedrig, so dass Anwälte dafür natürlich nicht mehr bereit sind lange zu arbeiten. Hinzukommt dass das Recht höchst kompliziert ist und Zeitaufwendig ist. Zudem steigen die Preise flächendeckend überall.

Anwaltliche Beratung muss deshalb viel teuer sein und wird noch teurer werden.

In seltenen Einzelfällen übernehmen wir bei Bedürftigkeit und guter Erfolgsaussicht gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir dieses von Fall zu Fall selber entscheiden, wobei wir in der Regel für Scheidungen PKH Verfahren für Sie übernehmen.

In der Regel erhalten Sie vom Gericht unproblematisch PKH wenn Sie Sozialhilfe bzw. Hartz IV erhalten und die Sache hinreichend erfolgreich und nicht mutwillig ist. Ein Formular für Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe erhalten Sie z.B. bei Gericht oder auch auf unserer Homepage oder auf anderen Seiten im Internet z.B. des Justizministeriums NRW mit weiteren Hinweisen. Sie müssen bitte das PKH-Formular vollständig für das Gericht ausfüllen und unterschreiben und alle verlangten Nachweise für das Gericht beilegen. Sofern Ihnen aber vom Gericht keine PKH bewilligt wird entsteht bei bedingten PKH-Antrag trotzdem mindestens eine 1,0 Anwaltsgebühr nach dem jeweiligen Gegenstandswert der PKH-Tabelle zuzüglich Auslagenpauschale und gesetzlich geltender Mehrwertsteuer für die Erstellung Ihres Antrages.

Wenn keine PKH durch das Gericht bewilligt wird gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Gegenstandswert. Fragen Sie uns einfach danach. Sie sollten auch Wissen, dass Ihnen gerichtliche PKH nur bewilligt wird, wenn die Sache aus Sicht des Gerichts hinreichend erfolgreich ist (1), nicht mutwillig ist (2) und Sie bedürftig sind (3). Weiterhin müssen Sie natürlich einen PKH-Antrag stellen (4). Es besteht nach gestellten PKH Antrag die Möglichkeit, dass Ihnen nur teilweise PKH bewilligt wird und die PKH teilweise abgelehnt wird. Es besteht weiter die Möglichkeit dass Ihnen das Gericht PKH nur mit (mit maximal 48) Raten bewilligt. Dies bedeutet, dass Sie an das Gericht Raten bezahlen können statt alles auf einmal in einer Summe an den Rechtsanwalt zahlen zu müssen (§ 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO) oder ohne Ratenzahlung PKH bewilligt wird. In diesem Falle müssten Sie grundsätzlich nichts bezahlen. Wir rechnen mit dem Gericht ab. Auch diese Entscheidung des Gerichts hängt von Ihren Vermögensverhältnissen (Einkommen etc.) ab. Sie sind verpflichtet wahrheitsgemäße Erklärungen vor dem Gericht abzugeben. Weiter tragen Sie auch bei gewährter PKH/Verfahrenskostenhilfe das Prozessrisiko, dass bedeutet, dass Sie möglicherweise bei Verlust des Prozesses die Kosten der Gegenseite und des Gerichtes und ihre eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen haben. Auch kann das Gericht, wenn sich Ihre Vermögenssituation ändert die PKH wieder aufheben und Sie an den entstandenen Kosten beteiligen §§ 120 Abs. 4 ZPO und § 124 ZPO. Sie müssen bei Nachfrage des Gerichts und gewährter PKH/Verfahrenskostenhilfe bis vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens Ihre Vermögensverhältnisse noch dem Gericht nachweisen.

Beratungsschein:
Sofern Sie einen Anspruch auf einen aussergerichtlichen Beratungsschein haben bekommen Sie diesen beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes. Dort müssen Sie Ihren Fall schildern und Ihre Vermögenssituation anhand von Unterlagen nachweisen. Danach zahlen Sie beim Rechtsanwalt für die aussergerichtliche Vertretung oder Beratung nur 15 €, wenn Sie den Beratungsschein mitbringen.Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sich erst den Beratungsschein besorgen (!) und danach einen Termin vereinbaren.In aussergerichtlichen Strafrechtsverfahren, sog. Ermittlungsverfahren wird durch einen gerichtlichen Beratungsschein nur eine Strafrechtsberatung übernommen.Eine Vertretung ist von Ihnen selber zu bezahlen. Die Staatskasse übernimmt diese Kosten nicht! Im Rahmen einer Pflichtverteidigung (z.B. Vorwurf eines Verbrechens, Mindeststrafe 1 Jahr etc.) können allerdings auch die anwaltlichen Kosten für ein Ermittlungsverfahren im Rahmen einer Pflichtverteidung von der Staatskasse übernommen werden, sofern das Gericht auch beiordnet. Je nach Ausgang dieses Verfahrens müssen Sie diese Kosten später aber auch an das Gericht zurück bezahlen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Pflichtverteidigungen nur in wenigen Ausnahmefällen übernehmen können, da diese in der Regel nicht kostendeckend sind.

Prozessfinanzierer:

In Einzelfällen können Sie ab bestimmten Streitwerten und guten Erfolgsaussichten Ihr Verfahren versuchen durch einen Prozessfinanzierer finanzieren zu lassen (im Internet finden Sie z.B. mehrere Anbieter, wie Foris, Allianz etc.), die Ihnen auch das „Finanzierungsprozessrisiko“ abnehmen. Sie können sich hierüber selber erkundigen, da ansonsten hierfür auch Kosten entstehen können. Der Prozessfinanzierer übernimmt „bei Übernahme Ihres Falles“ Ihre Anwalts und Gerichtskosten, sowie die Kosten der Gegenseite wenn Sie verlieren. Allerdings müssen Sie im Falle des Obsiegens an diesen Finanzierer auch teilweise ca. 20-40 % abführen, was Sie erstreiten.

Erfolgshonorar:

Wir arbeiten grundsätzlich nicht auf Erfolgshonorarbasis. Es gibt nur wenige Ausnahmemöglichkeiten durch den Gesetzgeber, wie bei Bedürftigkeit und einer Schmerzensgeldklage. Die Prozessrisiken bleiben aber weiterhin für Sie bestehen, wie auch bei der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe.

Zufriedenheit:
Wenn Sie einmal mit uns unzufrieden sein sollten teilen Sie uns dieses bitte sofort mit. Über die vielen Jahren haben wir viele hoch zufriedene Mandanten die immer wieder sehr gerne zu uns kommen. Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit sind unser Ansporn.