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Anwaltskosten

Von Dr. Lars Chr. Barnewitz

Erbrecht - Familienrecht- Strafrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr Lars Barnewitz in Berlin - Düsseldorf - und Hamburg seit 2001

Jun 10, 2023

Anwaltskosten – weil ich es mir wert bin

Wie teuer wird es beim Rechtsanwalt?

Die Kosten für einen Rechtsanwalt variieren je nach Fall und sind individuell zu vereinbaren. Oft werden Stundensätze, Pauschalgebühren oder prozentuale Sätze vom Gegenstandswert vereinbart. Eine genaue Einschätzung der Kosten kann erst nach einer individuellen Beratung erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Qualität und Leistung eines Anwalts nicht allein am Stundensatz gemessen werden kann. Es ist ratsam, einen qualifizierten und erfahrenen Anwalt zu wählen, der sich engagiert und mit Kompetenz um Ihren Fall kümmert. Eine sorgfältige Lösung Ihres Problems kann Ihnen Zeit und Kopfschmerzen ersparen.

Es sollte auch bedacht werden, dass ein gerichtlicher Weg oft viel Zeit und Geld in Anspruch nimmt. Es ist sinnvoll, Alternativen zu prüfen und nach Möglichkeit außergerichtliche Lösungen anzustreben. In vielen Fällen können Probleme bereits in erster Instanz oder außergerichtlich gelöst werden.

Die Kosten für Anwälte in Deutschland sind im Vergleich zu anderen Ländern oft noch vergleichsweise niedrig. Dennoch sind sie notwendigerweise teuer, da sie die qualifizierte Arbeit und die Kosten einer Kanzlei und einen Gewinn decken müssen. Ein gut ausgebildeter Anwalt mit langjähriger Erfahrung und Expertise kostet zwischen 350 € und über 1.500 € pro Stunde plus Mehrwertsteuer. Es können zb 10 Prozent des Gegenstandswerts als Grundgebühr zusätzlich vereinbart werden

Die Kosten für Anwälte / Kanzleien in den USA und anderen Ländern sind oft deutlich höher. In den USA verlangen Anwälte Stundenhonorare für ihre Kanzleien von bis zu über 3.000 Euro und mehr, sowie Erfolgsbeteiligungen zb bis 50 %. Die Ausbildung und der Beruf des Anwalts erfordern eine langjährige Ausbildung von ca 10 Jahren ( 2 Staatsexamen und weitere Qualifikationen, plus jährliche Fortbildungen) und anspruchsvolle Arbeit, die angemessen vergütet werden muss, da sonst keiner mehr diesen Beruf ergreift oder ausübt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Anwaltskosten grds bis oft nicht von der Gegenseite übernommen werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen oder es besteht eine entsprechende Vereinbarung. Zudem werden bei einer Übernahme oft nur die gesetzlichen Gebühren erstattet bzw die als notwendig angesehenen Gebühren, was oft nichts mit den tatsächlich entstandenen Kosten zu tun hat. Rechtsschutzversicherungen können in einigen Fällen einen Teil der gesetzlichen oder vereinbarten Kosten decken, jedoch werden oft bestimmte Leistungsbereiche ausgeschlossen oder Selbstbeteiligungen verlangt. Es ist ratsam, die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung genau zu überprüfen, bevor Sie einen Anwalt konsultieren. Wir rechnen nur ihnen gegenüber ab und nicht gegenüber ihrer Versicherung. Vgl auch weitere wichtige Ausführungen dazu unten.

Wir übernehmen grds keine Vertretungen nach einem Erfolgshonorar, da dieses in der BRD weitgehend noch nicht legal ist .

Möglicherweise können oder wollen Sie mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten. Diese machen dies in der Regel nur wenn die Erfolgsaussichten Ihres Falles sehr hoch erscheinen und Sie zb bis ca 25 Prozent vom Wert dorthin abgeben was sie erstreiten. Bei Interesse können Sie sich selbständig über solche Anbieter informieren. Die Bestimmungen sind dynamisch und verändern sich. Nicht alle Bereiche werden finanziert .

Wir übernehmen aufgrund der jahrzehntelangen niedrigen RVG Gebühren des Gesetzgebers/Staates keine Vertretungen mit Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe mehr an, solange der Gesetzgeber / Staat die Gebühren nicht massiv zugunsten der Anwälte endlich jedes Jahr nach Aufwand anhebt. Kein Politiker würde dafür arbeiten gehen und zusätzlich riskieren pleite zu gehen und seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen zu können und keine Vorsorge betreiben zu können.

Nur in wenigen Ausnahmefällen nehmen wir noch in Einzelfällen Pflichtverteidigungen im Strafrecht an, da diese ebenfalls seit Jahren viel zu niedrig für den Aufwand vom Gesetzgeber / Staat honoriert werden. Auch hier muss sich die Politik massiv ändern.

Die Rechtsschutzversicherungen kündigen oft die Police wenn diese mehr als 1 Mal vom Kunden in Anspruch genommen wird und zahlen in der Regel keine Stundensätze oder vereinbarte Pauschalsätze der Anwälte und schließen zahlreiche Rechtsbereiche aus.
Aus diesem Grunde arbeiten wir grds nicht mit Rechtsschutzversicherungen mehr zusammen.

Wenn wir gleichwohl eine Korrespondenz mit der Rechtsschutz Versicherung führen sollen ist diese nach Stundenaufwand uns gegenüber kostenpflichtig, da die Korrespondenz mit Versicherungen erfahrungsgemäß zeitintensiv ist und die Versicherung diese Kosten ebenfalls nicht bezahlt.

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