0163 555 1927 info@ra-barnewitz.de

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz

Anwalt – 

Erbrecht seit 2001

Berlin, 2xDüsseldorf und Hamburg

Kompetenz | Engagement | Leidenschaft | Erfolg seit 2001

Rechtsanwalt Dr. Lars C.  Barnewitz , Fachanwalt für Strafrecht ist seit 2001 im Erbrecht erfolgreich tätig , Er ist Referent im Erbrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Erbrecht des Deutschen Anwaltverein Berlin und bildet sich zudem jedes Jahr mindestens 15 Stunden allein im Erbrecht fort. 

✅Wir haben bereits tausende von Fällen im Erbrecht seit 2001 gerichtlich bzw. vornehmlich aussergerichtlich erfolgreich abgeschlossen und kennen viele komplizierte Konstellationen. Unsere Mandanten schätzen die persönliche Betreuung und das wir uns Zeit nehmen für Ihre Wünsche und Belange. 

✅Wir arbeiten gerne mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberater und Notaren zusammen.

Zu unseren Mandanten gehören zB vermögende Menschen/ Erben aber auch Pflichtteilsberechtigte.

Vereinbaren und reservieren Sie einen Termin mit uns und setzen Sie auf Erfahrung und Kompetenz rund ums Erbrecht mit der guten Kombination zum Familienrecht und Strafrecht sowie dem Wirtschaftsrecht. Gerne besprechen und beraten wir Sie auch im Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten und Stiftungsrecht. 

Rechtsanwalt Dr. Barnewitz aus Berlin, 2x Düsseldorf und Hamburg hält auf dem Gebiet des Erbrechts seit Jahren auf Wunsch Vorträge. Wir freuen uns Sie auf dem Gebiet des Erbrechts und der Erbauseinandersetzung vertreten zu dürfen.

✅Wir laden herzlich dazu ein weitere Artikel auf unserer Homepage zum Erbrecht zu lesen, die natürlich nie eine Beratung und Vertretung ersetzen. Themen sind zB Testamente, allgemeine Hinweise zu allen Bereichen die wir im Erbrecht vertreten, Betreuung, Stiftungsrecht etc. 

 

Auf dem Gebiet des Erbrechts sind in den letzten Jahren wieder zahlreiche neue Urteile ergangen die der Laie nicht alle kennen kann.

Richtig vererben ist schwierig. Ein Testament bedarf der juristischen „Begleitung“.

Nicht selten gelangt der letzte Wille des Erblassers mangels juristischer richtiger Ausgestaltung des Testaments nicht zur gewollten Verteilung bzw. Sicherung Ihres Vermögens und Ihres Unternehmens! Ihre Familie ( evtl.  Patchwork) und Ihr Unternehmen sollten aber bestmöglich abgesichert werden. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Oft wird es schwierig, wenn einige in der Familie einseitig versuchen ihre Interessen und nicht die Interessen von Ihnen durchzusetzen. Wir möchten, dass Ihr Wille umgesetzt wird und Gültigkeit behält.

Durch ein sinnvolles und gutes Testament vermeiden Sie möglicherweise viel Stress, Geld und Sorgen innerhalb der Familie und möglicherweise jahrelange teure Rechtsstreitigkeiten zwischen Ihren Verwandten oder Begünstigten vor Gericht.

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NOTFALL Telefonnummer

In sehr dringenden Fällen erreichen Sie uns direkt unter:

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ERBRECHT seit 2001

Wir vertreten seit 2001 Mandanten in erbrechtlichen Angelegenheiten. Egal ob Erbe, Pflichtteilsberechtigte, oder Erbberatung für Testament, Stiftung, Vermächtnis etc,. Kompetent und schnell helfen wir Ihnen in Ihrer Situation weiter!

Wichtiges im Erbrecht – jetzt zu RA Dr Barnewitz 

 

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Ihr Erbrechtsanwalt

Wann brauche ich einen
Anwalt für Erbrecht?

 Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen es ratsam ist, einen Anwalt zu konsultieren. Einige Beispiele sind:

  • Wenn Sie ein Testament, Ehegattentestament, (Berliner Testament) oder einen Erbvertrag erstellen möchten: Als Anwalt mit einem Schwerpunkt im Erbrecht mit über 20 Jahren Arbeitserfahrung können wir Ihnen bei der Erstellung eines rechtsgültigen Testaments oder Erbvertrags helfen, der Ihre Wünsche für die Verteilung Ihres Nachlasses klar zum Ausdruck bringt. Es kann im Einzelfall auch der Bezug in ausländische Rechtsordnungen eine Rolle spielen. Auch das Familienrecht kann eine Rolle für ihre Erbrechtlichen Bestimmungen eine Rolle spielen.
  • Wenn Sie eine Erbschaft annehmen oder ablehnen möchten: Wir können Sie darüber informieren, welche Auswirkungen die Annahme oder Ablehnung einer Erbschaft hat und Ihnen bei der Entscheidung helfen. Da hier kurze Fristen gelten bitten wir Sie direkt zu reagieren. 
  • Wenn Sie einen Erbschein benötigen: Ein Anwalt, der im Erbrecht tätig ist, kann Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins helfen, der Sie als Erben ausweist. 
  • Wenn Sie einen Erbstreit haben: Wenn es zu einem Erbstreit kommt, können wir Ihnen helfen, Ihre Rechte aussergerichtlich und gerichtlich zu verteidigen und Ihre Interessen zu schützen. Auch können wir Sie in Betreuungsfragen unterstützen und auch Betreuer auswechseln. Wir haben dies schon merhfach geschafft. Bei Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung und Generalvollmachten können wir ebenfalls  gerne helfen. 
  • Wenn Sie Fragen zu steuerlichen Aspekten von Erbschaften haben empfehlen wir dringend, dass die Konstellation von Ihrem Steuerberater überprüft wird oder vermitteln Ihnen gerne einen Steuerberater: Als Anwalt beraten wir Sie grundsätzlich nicht zu steuerlichen Auswirkungen. Wir arbeiten gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen oder stellen Ihnen einen zur Verfügung, wenn Sie dies wünschen.
  • Wenn Sie eine Schenkung oder Vermächtnisse tätigen möchten: Wir können Ihnen bei der Planung von Schenkungen oder Vermächtnissen helfen und sicherstellen, dass diese rechtmäßig und wirksam sind, zB. Vorweggennommene Erbfolge, Nießbrauchrechte etc. 

Wir können Ihnen helfen, die spezifischen Gesetze und Bestimmungen in Ihrer Konstellation in ihrer Tragweite zu verstehen und Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf Ihre Nachlassplanung und oder Vertretung im Erbrecht zu erfüllen, inkl. der Unternehmensnachfolgeplanung.

 

Bitte beachten Sie, dass im Erbrecht zahlreiche Fristen zu beachten sind. Bitte versuchen Sie, mit Ihrer Sache frühzeitig zu uns zu kommen. Es kann durchaus sein, dass, wenn Sie sehr kurzfristig zu uns kommen, wir die Sache nicht übernehmen können. Es bedarf oftmals einer rechtlichen Prüfung, ob die Sache angenommen werden kann oder nicht. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für unsere Kanzlei, sondern generell für Anwaltsbeauftragungen.

Erbvertrag

Testament

Erbverzicht

Enterbung

Erbschein

Schenkung

Erbschaftsklage

Erbfolgeordnung

Nachlassinsolvenz

Testamentsvollstreckung

Wir vertreten erfolgreich seit 2001 im Erbrecht Situationen – wie gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag, Testament, Erbverzicht, Erbunwürdigkeit, Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Vermächtnisse, Schenkung auf den Todesfall, Annahme- und Anfechtungsfristen, Testamentsvollstreckung, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbe, Teilungsanordnung, Erbschaftssteuer, Erbschaftsannahme unter Vorbehalt, Erbenhaftung, Vorausvermächtnis, Nachlassverwaltung, Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnisnehmer, Vermächtnisanfall, Erbschaftsklage, Ausschlagungsrecht, Übernahmerecht, Antrittsrecht, Erbenstellung, Erbenhaftung für Nachlassverbindlichkeiten, Auslegung von Testamentsbestimmungen, Testamentsvollstreckerzeugung, Einsetzung von Ersatzerben, Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnis für bestimmte Gegenstände, Ausschluss von Vermächtnisansprüchen, Bestimmung von Vorerben und Nacherben, Aufteilung des Nachlasses, Nachlassinsolvenz, Einziehung von Schenkungen, Bestimmung von Testamentsvollstreckern, Aufhebung von Testamentsbestimmungen, Verwandtenermittlung, Testamentseröffnung, Beerdigungskosten, Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen, Vermächtnis von Immobilien, Pflichtteilsergänzung bei unentgeltlichen Zuwendungen, Erbverzichtsvertrag, Erbfolgeordnung, und Erbteilung.

Wir sind für Sie da

Effizient zu Lösungen

Wir versuchen schnellstmöglich eine juristische Lösung für Sie außergerichtlich zu erarbeiten, die es Ihnen erspart, dass Sie jahrelange Gerichtverfahren kennenlernen. Dadurch sparen Sie viel Zeit, Nerven und viel Geld. Sofern sich aber eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt sind wir Ihr kompetenter und erfolgreicher Partner.

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