Fachanwalt für Strafrecht Berlin, Düsseldorf und Hamburg Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz
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Keine Experimente, bei Drogendelikten. Die Strafen sind hoch und massiv! Betäubungsmittel, Darknet, Einfuhr, Kurierfahrten, Handel treiben, Waffen, internationaler Handel, Plantagen, Drogen, Kokain, Heroin, Pillen, Cannabis etc. = lange Haftstrafen?
Betäubungsmittelstraftaten (BtM) müssen nicht zwangsläufig zu langen Haftstrafen führen oder?
Es geht um Ihre Lebenszeit – Strafrechtsexperte Dr. Lars Barnewitz hilft bei Drogendelkten und großen kg Mengen, Plantagen , Einfuhr,Kurierfahrten, Untersuchungshaft etc.
Wir kennen uns aus und haben in den letzten 17 Jahren bereits tausende von Konstellationen bearbeitet und viele Verfahren zu Freisprüchen, zur Einstellung und milde Strafen erreicht. Dabei vertreten wir im Betäubungsmittelstrafrecht, Drogendelikte bundesweit.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz aus Berlin, 2xDüsseldorf, Hamburg hilft Ihnen und holt Sie möglichst schnell aus der Haft und verteidigt Sie professionell.
Wenn ein Drogen-Verfahren (z.B. Heroin, Kokain, Marihuana, Ecstasy, LSD etc.) gegen Sie läuft sollten Sie direkt einen Fachanwalt für Strafrecht, wie Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz einschalten der jahrelang auf diesem Gebiet tätig ist. Oft können wir Sie schnell aus der Untersuchungshaft befreien.
Das Strafmaß ist bei Drogendelikten hoch und noch gewaltiger, wenn Waffen dabei waren. Wir vertreten seit 2001 große und kleine Betäubungsmittelstrafverfahren, sowie internationale Verfahren (BtMG Verfahren), Vorwurf der Einfuhr, des gewerblichen Handeltreibens und/oder Eigenkonsum etc. und erreichen gute Ergebnisse. Ein Staatsanwalt forderte einmal für unsere Mandantin über 9 Jahre Haft wegen langjährigen Heroinhandels. Herausgekommen sind 2 Jahre mit Bewährung, also ohne Haft.
Vor Kurzem forderte ein Staatsanwalt wegen Kokain-Einfuhr (10 Kg) als „Beifaher“ 7 Jahre Haft vor dem Landgericht. Herausgekommen ist ein Freispruch. Es zeigt sich immer wieder, dass eine wache und engagierte Verteidigung zu einem guten Ergebnis führen kann.
Ein Mandant aus Hamburg kam in Untersuchungshaft wegen eines angeblichen Plantageanbaus und Handeltreibens. Hier wurde die Untersuchungshaft durch unsere Vertetung aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Vor dem Landgericht Kleve haben wir innerhalb einer Bande den Hauptkopf vertreten der mit der mildesten Strafe aus dem Verfahren herauskam, so dass die Verteidiger der anderen Beteiligten sehr überrascht waren. Sogar bei dem Vorwurf von angeblichen eigenen Kokainkonsum bei Beamten bzw. Ärzten haben wir Einstellungen erreicht und die Kammerverfahren bzw. Weiterungen abwehren können.
Auch besprechen wir mit Ihnen bei Eignung Ihres Falles die sog. Kronzeugenregelung des § 31 BtMG bzw. § 35 BtMG wegen Drogenabhängigkeit. Diese Gesichtspunkte können ebenfalls milde Strafen bringen. Hierbei ist aber auch der richtige und möglichst frühe Zeitpunkt zu beachten, was wir besprechen. Aber natürlich müssen Sie hiervon keinen Gebrauch machen.
Bitte teilen Sie uns bei Ihrer „Beauftragung“ das Aktenzeichen der Polizei, bzw. der Staatsanwaltschaft, oder des Gerichts mit und Faxen Sie uns eine unterschriebene Vollmacht zu. Die Vollmacht finden Sie auf unserer Homepage, sowie auch unsere Faxnummer. Bitte teilen Sie uns auch Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum mit. Vereinbaren Sie danach einen Terrmin mit uns. Wir melden uns bei Ihnen.
Sofern Freunde oder Verwandte uns für jemand beauftragt, da jemand z.B. in Haft ist teilen diese uns bitte alles mit was Sie wissen. Wir werden den neuen Mandanten (W/M/D) in der Regel unverzüglich besuchen und alles weitere veranlassen. Wir werden ihn/sie besuchen und Akteneinsicht beantragen und die Verteidigung aufnehmen. Wir teilen Ihnen mit, wie Sie ihn/sie in der JVA besuchen können und die Besuchserlaubnis erhalten.
Wir sind für Sie da. Unser Team freut sich auf Sie. www.ra-barnewitz.de
Ihr Strafrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz, Fachanwalt für Strafrecht: aus Berlin, 2xDüsseldorf und Hamburg: 0211 – 67 99 236
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