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BERLIN: 030-120 868 46 / 2xDÜSSELDORF: 0211 - 67 99 236 HAMBURG: 040 – 228 6 4747 / NOTRUF: 0163 - 555 1927

Fachanwalt für Strafrecht

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

Kompetenz -Engagement – schnelles Handeln – Vertrauen – Leidenschaft – Erfolg seit 2001

Ihr Strafverteidiger Business leader looking at camera in working environment

Berlin 2x DÜSSELDORF – HAMBURG – bundesweit für Sie im Einsatz1348131668-karriere-pic

Rechtsanwalt Dr. Lars Christian Barnewitz, Fachanwalt für Strafrecht.

 

Kompetenz -Engagement – schnelles Handeln – Vertrauen – Leidenschaft – Erfolg im Strafrecht

Sie haben Post von der Polizei als Zeuge/Beschuldigter erhalten, oder sollen bei der Polizei vernommen werden. Bisher mussten Sie dort auch nicht als Zeuge erscheinen  und auch nicht aussagen.

Dies hat sich grundlegend gesetzlich geändert. Nunmehr können Sie evtl. verpflichtet sein, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn Ihre Zeugenladung von Seiten  der Staatsanwaltschaft veranlasst wurde.

Gleichwohl besteht immer noch  die Gefahr, dass der vermeintliche Zeuge später selbst als Beschuldigter angesehen wird. Also was tun? Sie haben direkt das Recht auf einen Beistand, einen Rechtsanwalt und auch das Recht darauf diesen anzurufen bzw. zur Polizei direkt mitzunehmen, § 68 b StPO. Machen Sie davon Gebrauch, wobei die Kosten des Rechtsbeistands von Ihnen zu tragen sind.

 

Beauftragen Sie uns noch heute. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz, Strafverteidiger setzt sich für Sie bundesweit schnell und engagiert für Sie ein. Wir erreichen seit 2001 „sehr gute Ergebnisse“ was sich anhand von Einstellungen, Freisprüchen, Nichteröffnungen von Verfahren, Haftverschonungen, milde Strafen in tausenden von Verfahren nachweisen lässt. Viele kommen auch zu uns,  wenn es in der Ausgangsinstanz nicht gut für sie woanders gelaufen ist.  Zu unseren Mandanten (W/M/d) gehören bzw. gehörten Unternehmer, Unternehmen, Schüler, Studenten, Handwerker, Meister, Ärzte, Freiberufler, Führungskräfte, Geschäftsführer, Gesellschafter, Akademiker, Beamte, Prominente und ganz normale Menschen von „Nebenan“ um nur einige zu benennen. Vertretung in Wirtschaftsstrafverfahren, grossen und kleinen Drogenverfahren, sowie im gesamten Strafrecht gehört zu unserer Praxisarbeit.

Vereinbaren Sie direkt einen Termin und erleben Sie wie schnell, wir die Verteidigung auf den Weg bringen. Machen Sie keine Experimente! Einige Mandanten sind mal „fremdgegangen“ und dann wieder zu uns zurück gekommen. Der Erfolg ist unser täglicher Ansporn und gibt uns Recht.

Machen Sie keine Aussage ohne Ihren Fachanwalt für Strafrecht. Wir erreichen mehr für Sie durch Einsatz und Kompetenz. Wir haben bereits tausende von Konstellationen bearbeitet, was Ihrem Verfahren zu Gute kommt.Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz hilft.

 

Mit den Standorten Berlin- 2x Düsseldorf und Hamburg für Sie bundesweit im Einsatz

 

Telefon: 030- 120 868 46

Kurfürstendamm 194,  Berlin, Wilmersdorf/Charlottenburg

Düsseldorf, Königsallee 14 und Blücherstraüe 1a, Düsseldorf:

Telefon: 0211 – 67 99236
Notruf: 0163 – 555 1927

Neuer Wall 10
Ecke Jungfernstieg
20354 Hamburg

040 – 228 6 4747

0163 – 555 1927

info@ra-barnewitz.de

Unsere Leistungen seit 2001 z.B.:
BtMG, Drogen jeglicher Art, insbesondere Großverfahren, internationale Bezüge und kleine Fälle, Darknet, Internet-Strafrecht, Bitcoins, Plantagen, Anbau, Drogenhandel, Drogenverkauf, Handeltreiben Drogenkonsum, Drogenbesitz, Drogendelikte, Handeltreiben, Betäubungsmittel, Eigenkonsum, Cannabis, Heroin, Kokain, Haschisch, Amphetamine, LSD, Marihuana usw., Pillen, high heels, speed, Einfuhr von Drogen, Bande, § 35, § 31 BtMG, Therapie und Kronzeugenregelung

Mord, Totschlag, Körperverletzungen, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
Haftsachen, Eilsachen, Untersuchungshaft

Schleuserverfahren

Expertisen, Gutachten auswerten, angreifen,  Fehler aufdecken

Wirtschaftsstrafrecht, Kapitalmarktrecht, Beratung und Verteidigung von Unternehmen und Unternehmern, Einzelpersonen in allen Bereichen des Wirtschafts- Umwelt- Kartell- und Steuerstrafrechts. Gesellschaftsrecht, Unternehmensstrafrecht, Kunstrecht, Kartellrecht, Bußgelder, Bundeskartellamt, etc. (Brüssel und Bonn) Haft, Betrug, Untreue, konsequente Haftvermeidung, Steuerstrafrechtsverfahren, Selbstanzeige, Verteidigung, Schwarzgeld, Steuer CD´s, Auslandskonten/Depots legalisieren, Umweltschutzrecht, Gesellschafterhaftung, Geschäftsführerhaftung

Berufsrecht, Standesverfahren,  Ärzte, Arztstrafrecht, (Körperverletzungen, Untreue, Berufsrecht, Drogen, etc.)

5 Jahre Mitverteidiger in einem der größten Staatsschutzverfahren der Bundesrepublik Deutschland, Landgericht Koblenz mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter (Lawbloc) aus Düsseldorf und Rechtsanwältin Kerstin Rueber LLM, Fachanwältin für Strafrecht aus Koblenz (ursprünglich 26 Angeklagte und 52 Rechtsanwälte), über 330 Verhandlungstage in der ersten Instanz von 2012 bis zur richterlichen Einstellung, also ohne Urteil und ohne Verutrteilung im Mai 2017.  Prozess musste laut Beschluss des OLG Koblenz vom 4. Dezember 2017 mit 17 Angeklagten und 34 Rechtsanwälten, Spiegel online, Focus, Rhein Zeitung, Bild Zeitung, law bloc, Udo Vetter, Kerstin Rueber, LLM etc. berichteten, Vorwurf Bildung einer kriminellen Vereinigung  im Oktober 2018 neu –  von vorne beginnen. Im ersten Durchlauf sind zwei Richter in Pension gegangen, ein Schöffe ist wegen Befangenheit ausgeschieden, sog. Nikolaus-Entscheidung, ein anderer Schöffe ist ausgeschieden, da er an seinem „Handy spielte“ bevor der Prozess im Mai 2017 ohne Urteil eingestellt wurde.

2019 wurde das Staatsschutzverfahren insgesamt ohne „Strafen“ beendet.

 

Jugendstrafrecht ab 14 Jahren bis 17 Jahren, ab 18 Jahren bis 21 Jahren evtl. noch Jugendstrafrecht bzw. bereits Erwachsenstrafrecht

Computerstrafrecht; Internetstrafrecht, Phishing, Casino, Darknet und alles andere was dazu gehört

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung

falsche Verdächtigung

Haftstrafen, Einstellungen, Auswirkungen auf den Führerschein

Betrug, ec-Karten Betrug

Untreue

Verkehrsstrafrecht, wie Unfallflucht, Ordnungswidrigkeiten, Bußgelder, Führerschein, MPU
Diebstahl, Raub

Gewaltdelikte, Schlägerei, Körperverletzung, Sexualstrafrecht, Gutachten

räuberische Erpressung,

Opfervertretung; Schadensersatzansprüche

Stalking und Opferrechte

Berufung;

Revision z.B. vor dem Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht

im Einzelfall je nach Kapazität Bundesverfassungsbeschwerden, Europäischer Gerichtshof

Offener Vollzug, wir stellen für Sie gerne einen solchen Antrag und handeln dieses aus.

Gnadenanträge, wenn Sie in der JVA sind

Sexualstraftaten, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, § 177 StGB etc.,

Unterbringungssachen, gerichtliche Anhörungen und Gutachtenauswertungen

Graffiti z.B. auf Gebäude besprühen (Sachbeschädigung, evtl. Beleidigung und Schadensersatzansprüche etc. §§ 303, 185 StGB, 823 BGB iVm mit den Vorschriften des Strafgesetzbuches)

Banküberfälle

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Lars Barnewitz

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040 – 228 6 4747

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