Familienrecht seit 2001, Anwalt, Berlin, 2xDüsseldorf und Hamburg, bundesweit
In Fragen des Sorgerechts/Umgangsrechte werden Väter leider immer noch oft gesetzlich in Deutschland und ganz Europa „benachteiligt“, wenn es um ihre Kinder geht. Klagen Sie Ihre Rechte ein, so dass sich Parteien und Gerichte daran gewöhnen, dass Väter gleiche Rechte und Pflichten haben und wahrnehmen. Werden Sie aktiv für eine deutsche Petiton für mehr Vaterrechte, auch in Europa.
Viele Väter geben auf, wenn die Gerichte Umgangskontakte versagen, Sorgerechte nicht mit übertragen etc. und verlieren den Glauben an die Gesetze und die Auslegung einzelner Richter des Familienrechts. Dabei haben viele Väter europaweit den gleichen Eindruck, dass einige Richter (M/W) mit „dem Jugendamt“ und einigen Verfahrenspflegern manchmal einen „Schulterschluss“ bilden und den Vätern ihre Rechte öfters jahrelang versagen bzw. vorenthalten. Neben dem Kampf vor Gericht ist es notwendig sich politisch für mehr praktische Gleichberechtigung in Europa und Deutschland einzusetzen und die Gesetze aktiv zu Gunsten der praktischen Gleichberechtigung zu ändern.
Seien Sie rechtlich aktiv und tun Sie aktiv etwas gegen die erlebte und gefühlte „Diskriminierung“, wenn es um die Wahrnehmung ihrer Rechte geht und Sie mit der Kindesmutter keine Einigung erziehlen können.
Forderungen von Familienrechtsanwälten:
Europäisches und Deutsches Familienrecht zugunsten von Familienvätern und ihrer Kinder gesetzlich gegenüber den Müttern massiv verbessern, modernisieren!
Petitionen im Deutschen Bundestag und im Europaparlament für eine konkrete Gleichberechtigung im Familienrecht für Väter und Mütter bezüglich ihrer Kinder einreichen und die „alte Politik“ durch moderne Gesetze endlich verändern. Auf dem Parkplatz des OLG Schleswig stand z.B. 2018: „Mutter/Kind Parkplatz“.
Vor der nächsten Wahl:
Kümmert sich Ihre Partei in Deutschland/Europa um Ihre Familienrechte, Väterrechte?
Väter sollten konsequent zum Wohle der Kinder (in geeigneten und notwendigen Fällen) ihre Familienrechte einklagen, wo eine Rechtswahrung sonst verletzt bleibt.
Handeln Sie möglichst als erster, wenn es ernsthafte Probleme gibt und seien Sie aktiv, wenn es um die Familienrechte geht.
Versuchen Sie eine gute Lösung für die Familie zu erreichen.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz für Sie/Dich:
BERLIN: 030-120 868 46
2xDÜSSELDORF: 0211 – 67 99 236
HAMBURG: 040 – 228 6 4747
NOTRUF: 0163 – 555 1927
Kinder zu mir, Wohl des Kindes
Mehr Rechte für Väter in Deutschland umgesetzt, Art. 6, 2 , 1 GG
Der rechtliche Kampf um „Gleichberechtigung“ für die Väter geht für ihre Kinder gegenüber den Müttern in Deutschland und in Europa oft vor Gericht weiter. Das europäische und deutsche Familienrecht ist immer noch zu „diskriminierend, väterfeindlich“ und veraltet. Viele Väter fühlen sich von den Müttern, Jugendämtern und den Verfahrenspflegern, sowie den Gerichten öft ohnmächtig und allein gelassen, da die Gesetze bzw. die Praxis dies aus ihrer Sicht ermöglichen. Es wird Zeit für überfällige Reformen und eine Gleichstellung von Vätern und Müttern. Eine Mutter kann und darf nicht das Sorgerecht alleine erhalten oder behalten dürfen, wenn sie z.B. den Umgang zu den Kindern oder die Kommunikation zwischen den Eltern verhindert.
Es wird Zeit das Familienrecht (endlich) in der Europäischen Union und Deutschland zu reformieren. Es kann nicht sein, dass die Väter gegenüber den Müttern immer als Bittsteller dastehen müssen, um ihre Kinder sehen zu können, oder das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Dieses schadet nicht nur den Vätern sondern auch den Kindern und den Familien.
„Wechselmodell als Sorgerechtsanspruch und auch als Umgangsanspruch“,
Es muss im Interesse des Kindes/Kinder und der Gleichberechtigung und des Grundrechtsschutzes endlich Schluss mit dem fatalen und falschen Automatismus sein, dass die Mütter meist völlig kritiklos ihre Kinder durch die Familiengerichte alleine zugesprochen bekommen,wenn sich die Eltern trennen, obwohl der Vater bereit und in der Lage ist sich um das Kind/die Kinder ausgezeichnet mit oder alleine zu kümmern! Ein Kind gehört gleichberechtigt zu beiden Eltern, also 50 % Prozent zur Mutter und 50 % Prozent zum Vater, konsequente Umstzung des Wechselmodells, wie dies auch in den Skandinavischen Ländern längst Gesetz ist ! Wo dieses nicht möglich ist muss eine gleichberechtigte Lösung gefunden werden.
Es ist zudem im Zusammenhang mit dem Sorgerecht international wissenschaftlich bewiesen und anerkannt, dass ein Kind beide Eltern gleichwertig und gleichzeitig benötigt, Art. 6 Grundgesetz, Art. 2 und Art. 1 GG. Dies gilt auch für die Beziehung der Eltern zu ihren Kindern, die diese ebenfalls benötigen und einen Anspruch auf ihre Kinder haben. Es geht gerade nicht darum wer der bessere ist, sondern das beide Eltern ein Recht und eine Verpflichtung haben sich um ihr Kind mindestens zu 50 % zu kümmern, wenn dieses die Eltern leisten können.
Bei und nach Ausübung des „Wechselmodels“ hat der Kindesvater unter den gleichen Voraussetzungen wie die Kindesmutter das Recht das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ für das Kind, die Kinder alleine zugesprochen zu bekommen.
Andere Europäische Länder, wie die Skandinavischen Länder sind wesentlich fortschrittlicher als das seit Jahrzehnten ach so hinterher hinkende Deutschland und sein immer noch veraltetes Familienrecht.
Deutsche Väter werden nämlich leider immer noch in vielen streitigen Sorgerechtstreitverfahren und Umgangsverfahren zu Unrecht gegenüber Frauen vor Familiengerichten benachteiligt, „diskriminiert“ was grds. verfassungswidrig ist. Frauen werden pauschal als die wichtigere Bezugsperson zu den Kindern verstanden, was wissenschaftlich falsch ist. Es kommt auf den Einzelfall an. Oftmals erhalten die Väter weder das alleinige Aufenthaltsbetimmungsrecht noch den gleichwertigen Umgang zu ihren Kindern zugesprochen. Gleichzeitig verlieren auf die Weise die Kinder ihre Beziehung zu ihren Vätern, da die Väter nach jahrelangen gerichtlichen Verfahren den Glauben an die Justiz und die Familiengesetze längst verloren haben und irgendwann aufgeben.
Es wird Zeit, dass der deutsche und europäische Gesetzgeber endlich seine „Hausaufgaben“ erledigt und die Elternrechte gleichberechtigt modern reformiert und umsetzt. Es kann nicht sein, dass erst der BGH, das Bundesverfassungsgericht bzw. der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer wieder zugunsten der Väter eingreifen muß, bis der Deutsche/europäische Gesetzgeber endlich nachbessert.
Kompetenz -Engagement – schnelles Handeln – Vertrauen – Leidenschaft – Erfolg zeichnen uns aus
Ihre Kinder sollen wieder zu Ihnen? oder Sie wollen endlich wieder mehr Besuchsrechte haben? Umgangskontakte, Sorgerecht und familienrechtliche Lösungen schafft Rechtsanwalt Dr. Barnewitz aus Düsseldorf, Berlin und Hamburg für Sie.
Die Zukunft in bessere und ruhigere Bahnen lenken. Rechtsawalt Dr. Barnewitz hilft bei familienrechtlichen Lösungen, die Sie wieder zur Ruhe kommen lassen. Stets steht das Kindeswohl und Ihre Wünsche im Mittelpunkt. Wir erstreiten und gestalten ausgezeichnete Lösungen vor den Familiengerichten und helfen Ihnen im Familienrecht mit Kompetenz. Manchmal geht es auch einfach darum die Umgangrechte neu den Lebensumständen anzupassen.
Der BGH hat 2017 beispielsweise endlich entschieden, dass das Wechselmodell in geeigneten Fällen zwischen den Kindeseltern als eigenständiges Recht eingefordert werden kann, so dass Schluss ist, dass ein Elternteil sein Kind nur an den Wochenenden alle 14 Tage sehen darf. Lassen Sie sich vertreten und helfen. Die Rechte der Eltern sind gleichberechtigt bzw. sollten es wie selbstverständlich in Zukunft werden….!
Deutsche und europäische Gerichte und Familiengesetze hinken der Realität oft jahrelang hinterher. Skandinavische Länder geben den Väter wesentlich mehr Rechte, als es die Deutschen Familiengerichte oft tun und tun könnten. Längst sollte jedem Gericht und dem Gesetzgeber bewusst sein, dass der Vater gleichberechtigt einen Anspruch auf sein Kind/Kinder hat und kein Automatismus zur Mutter, (ohne diskriminierende Begründung) besteht!
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir kümmern uns darum, dass Sie Ihre Kinder möglichst bald wieder haben bzw. sehen. Wir legen sofort los.
Wir sorgen dafür, dass Sie das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen oder aber dass Sie regelmässige Besuchsrechte/Umgangsrechte bekommen.
Leider werden vereinzelt immer noch die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichtes bzw. des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von den Familiengerichten in Einzelfällen nicht hinreichend beachtet, wenn es um das Kindeswohl und die Rechte von Vätern zu ihren Kindern geht. Männer mit ihren neuen Frauen haben es leider hier manchmal wesentlich schwerer als die Mütter ihre familienrechtlichen Rechte durchzusetzen. Wir helfen Ihnen….Fragen Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin. Auch die Großeltern haben Rechte.
Wir setzen uns für Sie und das Kindeswohl ein. Wir vertreten sowohl Mütter als auch Väter seit 2001, so dass wir viele Konstellationen und auch richtig komplizierte Fälle kennen und in der Regel mit viel Einsatz auch Ihren Fall lösen werden, so dass es
Zufriedenheit und Ruhe in der Familie gibt. Halten Sie durch und setzen Sie jetzt für das Wohl des Kindes und ihre Rolle als Elternteil ein.
Ein Urteil des BGH zum Sorgerecht:
Quelle: BGH, Rechtsprechung. Das Lesen eines Urteils ersetzt keine Rechtsberatung oder die Vertretung Ihres Falles. Wir freuen uns über die Vereinbarung eines Termines:
Umgangrechte für Haustiere bei Trennung des Paares:
Auch dieser Bereich ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig geklärt, wenn die Eigentumsverhältnisse nicht klar bestimmt sind Lassen Sie sich beraten.
