Familienrecht u. Scheidungen, Anwaltskanzlei Dr. Barnewitz
Scheidung, „Onlinescheidung“, Vermögensauseinandersetzung, Kinder, Unterhalt
Egal, ob es sich um eine „Promi ehe“ oder um eine normale Ehe handelt im Falle der Trennung wird der Ehepartner oftmals auf einmal neben der schwierigen emotionalen Situation mit mehreren gerichtlichen Verfahren überzogen, holen Sie sich sofort Hilfe und wahren Sie Ihre Rechte und behalten Sie Ihre Nerven.
Verhindern Sie möglichst einen Rosenkrieg. Wir vertreten Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche nach Ihrem Willen und der Rechtslage entsprechend konsequent durch.
Auch wenn es bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung vielleicht nicht wie jüngst 2021 um Unterhalt von 600 Millionen Euro ( vom Scheich von Dubai für seine Frau und Kinder ) und weitere Forderungen ging oder in den USA um eine Abfindung von fast einer Millarde US-Dollar an die Ehefrau geht, so geht es doch möglicherweise auch bei Ihnen um sehr viel. Wir helfen!
Vertrauen Sie nicht, wie Steven Spielberg auf einen Ehevertrag den er einmal auf eine Serviette geschrieben hatte. Dies hat auch der Richter nicht anerkannt und er zahlte 100 Millionen Dollar, als Abfindung. Gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie sich immer professionell helfen und vertreten. Sie sind es sich wert.
Richard Gere hat 2015 ca. 80 Millionen Euro an seine Ehefrau Carey Lowell nach der Scheidung bezahlt.
Wir vertreten Sie z.B. in Ihrer Scheidung, Erstellen Ihren Ehevertrag und erstellen Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung, konsequent und professionell.
Madonna hat ca. 50 Millionen Pfund an ihren Ehemann bezahlt, was leicht deutlich mehr hätte werden können. Fußballer Rafarel van de Vaart hat ca. 5 Millionen Euro an seine Ex-Sylvie bezahlt, obwohl sie gut selbst verdient.
Vertrauen Sie auf Verhandlungsgeschick, Erfahrung und Kompetenz.
Vertrauen Sie einem Anwalt der sich für Sie einsetzt und Ihre Interessen durchsetzt.
– Trennungsunterhalt, (drohende) Zwangsvollstreckung
– Kindesunterhalt
– Kinder
– Vermögensauseinandersetzung
– Scheidung
– gesamtschuldnerischer Ausgleich
– familienrechtlicher Ausgleich
– evtl. nachehelicher Unterhalt
-evtl. Umgangsrechte, evtl. Sorgerechtauseinandersetzung
Lassen Sie sich direkt anwaltlich vertreten und sorgen Sie für sich selber für Entspannung.
Es ist notwendig sofort zu reagieren, um nicht große Nachteile zu erleiden. Wir helfen Ihnen
kompetent seit 2001.
0211- 67 99 236 und 040 – 228 6 47 47, BERLIN: 030-120 868 46
Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz
Wir sind seit seit 2001 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Barnewitz aus Berlin, Düsseldorf, Hamburg – Familienrecht (Scheidung) Kontakt/Hilfe: 0211- 67 99 236, BERLIN: 030-120 868 46 und 040- 228 6 47 47. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir freuen uns auf Sie.
Die Presse bestätigt immer wieder, dass die „Online-Scheidung“ Geld und Streß erspart.
Rechtsanwalt Dr. Barnewitz ist auch Dozent im Familienrecht. Senden Sie uns z.B. einfach verschlüsselt online Ihre Unterlagen zu, oder übersenden Sie uns Ihre Angaben per Fax oder per Post zu, oder vereinbaren Sie einen Termin, wie Sie mögen. Rufen Sie uns gerne einfach an und vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Fragen haben, Scheidung (Bitte mitbringen: Kopie Ihrer Heiratsurkunde, evtl. Ehevertrag, Trennungszeit, Nettogehälter, Vermögen von Ihnen und Ihres Partners/Partnerin, Kinder etc.)
*Vermögensauseinandersetzungen
*Sorgerechtsverfahren (alles rund um Ihre Kinder)
*Unterhaltszahlungen
*Umgangskontakte
*Versorgungsausgleich, Rentenansprüche
*Eheverträge/Scheidungsfolgenverträge
=Kompetenz, schnelles Handeln und langjährige Erfahrung helfen Ihnen
Aktuelle Informationen zur Scheidung erhalten Sie bei uns und das seit 2001:
Wir informieren Sie gerne zum Familienrecht.
*Sofern im Rahmen Ihrer Scheidung auch eine Vermögenstrennung und Aufteilung Ihres Vermögens notwendig ist vereinbaren Sie bitte einen Termin z.B. für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die Ihr Partner (W/M) mit unterschreiben soll.
*Für eine Scheidung müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben, wobei dies grundsätzlich auch in der gemeinsamen Wohnung oder Haus stattfinden kann. Fragen Sie einfach nach. Wir sind auch für Sie da, wenn es um Ihre Lösungen rund um Ihre Trennung und Scheidung geht, sowie um die Vermögensauseinandersetzung. Was bekommen Sie oder wie können Sie unberechtigte Ansprüche abwehren?
*Für „einvernehmliche“ Scheidungen bieten wir Ihnen grds. auch die „Online-Scheidung“ an. Hierfür kann, wie auch bei einer normalen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt werden, so dass Sie sich die Anwaltskosten z.B. mit ihrem Partner(in) teilen können, so können Sie z.B. 50% der Kosten sparen. Vertreten können wir allerdings nur Sie. Den gerichtlichen Gegenstandswert für die Kosten legt das zuständige Familiengericht fest. Ihre Fragen beantworten wir gerne. Im Falle des Falles vereinbaren Sie einen Termin.
Wenn es streitig ist oder wird sollten beide Ehepartner von einem Anwalt (Anwältin) vertreten sein. Auch kann nur dann am Tage der Scheidung diese rechtskräftig werden, da dann beide Anwälte auf Rechtsmittel im Termin verzichten können.
Dieser innovative Service einer „Online-Scheidung“ eröffnet Ihnen einen einfachen und Nerven schonenden Weg zur Scheidung – wenn Sie wünschen sogar ohne einen einzigen Anwaltsbesuch.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an, oder vereinbaren Sie einen Termin!
Informationen zur „Online-Scheidung“ erhalten sie hier. ico
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind für Sie da.
seit 2001 Familienrecht für Sie
Unterhaltsansprüche
Ehegatten-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt
bzw. Kindesunterhalt
Wir klären mit Ihnen die Fragen der Vermögensauseinandersetzung und was Ihnen zusteht, oder wie Sie evtl etwas abwehren können. Was wird mit dem Haus, der Eigentumswohnung, Wertpapieren, Geld, Gold, Möbel, etc.?
*Sofern vorhanden prüfen wir Ihren Ehevertrag oder erstellen für Sie, soweit gewünscht, eine Scheidungsfolgenvereinbarung.
Unser Team freut sich auf Sie. Wir sind für Sie da.
*Aber auch wenn es um das Sorgerecht beziehungsweise das Umgangsrecht mit Ihren Kindern geht helfen wir Ihnen. Auch wenn es um Gewalt geht sorgen wir mittels der Gerichte und Polizei für ein Ende. Wir setzen auch etwaige Unterlassungsansprüche, Gewaltschutzverfahren, Sorgerechtsverfahren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsansprüche und Ihre Vermögensinteressen konsequent durch.
Ihre freundliche Kanzlei aus Berlin, Düsseldorf und Hamburg
0211 – 67 99 236 und 040 – 228 6 47 47 und BERLIN: 030-120 868 46