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Scheidung bei großen Vermögensverhältnissen

Von Dr. Lars Chr. Barnewitz

Erbrecht - Familienrecht- Strafrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr Lars Barnewitz in Berlin - Düsseldorf - und Hamburg seit 2001

Jun 12, 2023

Trennung und Scheidung bei großen Vermögensverhältnissen: Rechtliche Unterstützung in schwierigen Zeiten

Eine Trennung oder Scheidung ist immer eine emotionale und herausfordernde Situation, egal ob es sich um eine „Promi-Ehe“ oder eine normale Ehe handelt. Oftmals wird der Ehepartner plötzlich mit mehreren gerichtlichen Verfahren konfrontiert, neben der bereits schwierigen emotionalen Belastung. In solchen Momenten ist es wichtig, sofort Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren und Ihre Nerven zu schonen.

Ein Rosenkrieg sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Unsere Anwaltskanzlei, Dr. Barnewitz, vertritt Ihre Interessen konsequent und setzt Ihre Ansprüche entsprechend Ihrer Wünsche und Situation durch. Wir arbeiten diskret an Lösungen außerhalb des Gerichts.

Vielleicht geht es bei Ihrer Vermögensauseinandersetzung nicht um Unterhaltszahlungen in Höhe von 600 Millionen Euro (wie kürzlich im Fall des Scheichs von Dubai für seine Frau und Kinder) oder um eine Abfindung von fast einer Milliarde US-Dollar (wie in den USA), aber es kann dennoch um sehr viel Geld gehen. In solchen Fällen stehen wir Ihnen zur Seite!

Vertrauen Sie nicht wie Steven Spielberg auf einen Ehevertrag, den er einst auf eine Serviette geschrieben hatte. Ein Richter erkannte diesen nicht an, und Spielberg musste eine Abfindung von 100 Millionen Dollar zahlen. Konsultieren Sie einen Anwalt und lassen Sie sich stets professionell helfen und vertreten. Sie sind es sich wert.

Bekannte Persönlichkeiten wie Richard Gere zahlten nach ihrer Scheidung 2015 rund 80 Millionen Euro an ihre Ex-Ehefrau Carey Lowell. Auch Madonna zahlte etwa 50 Millionen Pfund an ihren Ex-Mann, obwohl der Betrag deutlich höher hätte ausfallen können. Fußballer Rafael van der Vaart zahlte etwa 5 Millionen Euro an seine Ex-Frau Sylvie, obwohl sie selbst ein gutes Einkommen hatte.

Vertrauen Sie auf Verhandlungsgeschick, Erfahrung und Kompetenz. Vertrauen Sie einem Anwalt, der sich für Sie einsetzt und Ihre Interessen durchsetzt.

Wir vertreten Sie beispielsweise in Ihrer Scheidung, erstellen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Konsequenz und Professionalität.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

     

      • Trennungsunterhalt und Zwangsvollstreckung

      • Kindesunterhalt

      • Kinder und Sorgerecht

      • Vermögensauseinandersetzung

      • Scheidung

      • gesamtschuldnerischer Ausgleich

      • familienrechtlicher Ausgleich

      • möglicherweise nachehelicher Unterhalt

      • mögliche Umgangsrechte und Sorgerechtauseinandersetzungen

      • Zugewinn

      • Versorgungsausgleich

    Lassen Sie sich direkt anwaltlich vertreten und sorgen Sie selbst für Entspannung. Es ist entscheidend, sofort zu reagieren, um keine großen Nachteile zu erleiden. Wir helfen Ihnen kompetent seit 2001.

    Kontaktieren Sie uns unter 0211-6799236 und 040-22864747. Für Berlin erreichen Sie uns unter 030-12086846. Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz steht Ihnen zur Verfügung.

    Unsere Anwaltskanzlei ist seit 2001 im Familienrecht schwerpunktmäßigtätig und hat Standorte in Berlin, Düsseldorf und Hamburg. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

    Bei uns erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema Scheidung seit 2001. Wir informieren Sie gerne über das Familienrecht.

    Sofern im Rahmen Ihrer Scheidung auch eine Vermögenstrennung und Aufteilung notwendig ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin, beispielsweise für die Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die Ihr Partner mitunterzeichnen soll.

    Für eine Scheidung müssen Sie mindestens ein Jahr getrennt leben. Dies kann grundsätzlich auch in der gemeinsamen Wohnung oder im gemeinsamen Haus geschehen. Fragen Sie einfach nach. Wir sind auch für Sie da, wenn es um Lösungen rund um Ihre Trennung, Scheidung und Vermögensauseinandersetzung geht. Was steht Ihnen zu, und wie können Sie unberechtigte Ansprüche abwehren?

    Für „einvernehmliche“ Scheidungen bieten wir Ihnen grundsätzlich auch die Möglichkeit einer „Online-Scheidung“ an. Hierbei beauftragen Sie lediglich einen Anwalt, wie auch bei einer normalen Scheidung. Dadurch können Sie sich die Anwaltskosten beispielsweise mit Ihrem Partner teilen und somit bis zu 50% der Kosten sparen. Bitte beachten Sie, dass wir nur Sie vertreten können. Der gerichtliche Gegenstandswert für die Kosten wird vom zuständigen Familiengericht festgelegt. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. Vereinbaren Sie einen Termin, wenn es nötig ist.

    Wenn es zu Streitigkeiten kommt oder kommen könnte, sollten beide Ehepartner von einem Anwalt vertreten sein. Nur dann kann die Scheidung am Tag der Verhandlung rechtskräftig werden, da beide Anwälte auf Rechtsmittel verzichten können.

    Mit unserem innovativen Service der „Online-Scheidung“ bieten wir Ihnen einen einfachen und stressfreien Weg zur Scheidung – sogar ohne einen einzigen Anwaltsbesuch, wenn Sie es wünschen.

    Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder vereinbaren Sie einen Termin!

    Informieren Sie sich über die „Online-Scheidung“ auf unserer Website. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind für Sie da.

    Seit 2001 stehen wir Ihnen im Familienrecht zur Seite.

    Wir klären Ihre Fragen zu Unterhaltsansprüchen, sei es Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt, sowie Kindesunterhalt.

    Wir unterstützen Sie bei der Vermögensauseinandersetzung und klären, was Ihnen zusteht oder wie Sie unberechtigte Ansprüche abwehren können. Was passiert mit dem Haus, der Eigentumswohnung, Wertpapieren, Geld, Gold, Möbeln, etc.?

    Sofern vorhanden, prüfen wir Ihren Ehevertrag oder erstellen auf Wunsch eine Scheidungsfolgenvereinbarung.

    Unser Team freut sich darauf, Ihnen zu helfen. Wir sind für Sie da.

    Auch wenn es um das Sorgerecht und das Umgangsrecht mit Ihren Kindern geht, sind wir für Sie da. Bei Gewaltproblemen kümmern wir uns mittels Gerichtsverfahren und in Zusammenarbeit mit der Polizei um ein Ende der Gewalt. Wir setzen Unterlassungsansprüche, Gewaltschutzverfahren, Sorgerechtsverfahren, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsansprüche und Ihre Vermögensinteressen konsequent durch.

    Kontaktieren Sie uns unter 0211-6799236 oder 040-22864747. In Berlin erreichen Sie uns unter 030-12086846. Rechtsanwalt Dr. Lars Barnewitz und sein freundliches Team stehen Ihnen gerne zur Seite.

    Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, schnelles Handeln und langjährige Erfahrung. Wir helfen Ihnen bei Ihren familienrechtlichen Angelegenheiten.

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